Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist ein Widerrufsrecht bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben. Daher kann man ein bereits gekauftes Ticket leider nicht mehr zurück geben. Ein Übertragen von Tickets auf eine andere Person ist jedoch möglich.